Stand: 09.10.2026 | Gültig für alle Verträge ab 09.10.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen
Michael Voßbein, Marienstr. 170, 45663 Recklinghausen (nachfolgend „Agentur")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr (B2B). Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Agentur erbringt folgende Leistungen:
(2) Abgrenzung AÜG: Die Leistungen der Agentur umfassen ausschließlich die Personalvermittlung. Eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird nicht erbracht. Die Agentur beschäftigt keine vermittelten Kandidaten.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch gegenseitige Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages zustande.
(2) Die digitale Unterzeichnung per Klick auf der Signatur-Seite (sign.php) gilt als rechtsverbindliche Erklärung in Textform gemäß § 127 BGB und ist für alle in diesen AGB genannten Vertragstypen ausreichend.
(1) Für die Einrichtung des Systems (Videoerstellung, Funnel-Aufbau, Kampagnenkonfiguration) wird eine einmalige Setup-Pauschale von 500 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet.
(2) Die Setup-Pauschale ist nach Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages und vor Kampagnenstart fällig.
(3) Die Setup-Pauschale wird nicht erstattet, es sei denn, die Agentur hat die ihr obliegenden Leistungen vollständig nicht erbracht. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung das Eigentum an den produzierten Medieninhalten (Videos, Grafiken).
(4) Wird die Kampagne vom Kunden vorzeitig beendet, ist die Setup-Pauschale in voller Höhe fällig und wird nicht anteilig erstattet.
(1) Für die Schaltung bezahlter Werbeanzeigen auf Facebook, Instagram und ggf. weiteren Plattformen (Meta Ads, TikTok Ads etc.) stellt der Kunde ein monatliches Werbebudget zur Verfügung.
(2) Das Werbebudget ist ein durchlaufender Posten. Es fließt zu 100 % und ohne Aufschlag durch die Agentur in die Schaltung der Werbeanzeigen auf den jeweiligen Plattformen. Die Agentur erzielt aus dem Werbebudget keinen Gewinn.
(3) Empfohlene Budget-Stufen:
(4) Das Werbebudget wird auf der Rechnung als separater Posten ausgewiesen, gekennzeichnet als „Werbebudget-Kontingent (Durchlaufender Posten)".
(5) Die Einblendungszahlen in Abs. 3 sind Schätzwerte basierend auf Erfahrungswerten und garantieren keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen. Tatsächliche Ergebnisse können je nach Zielregion, Wettbewerb und Zielgruppe variieren.
(6) Nicht verbrauchtes Werbebudget wird dem Kunden für den Folgemonat gutgeschrieben oder auf Verlangen zurückerstattet.
(1) Das Vermittlungshonorar ist erfolgsbasiert und entsteht ausschließlich bei nachgewiesener Kausalität zwischen der Nachweistätigkeit der Agentur und dem Abschluss eines Arbeitsvertrages (§ 652 BGB analog, § 354 HGB).
(2) Das Honorar berechnet sich wie folgt:
(3) Das Honorar wird fällig mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Kunde und Kandidat.
(4) Basis ist das vereinbarte Bruttomonatsgehalt ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder geldwerte Vorteile.
(5) Auf Antrag des Kunden ist eine Ratenzahlung möglich (max. 3 Raten): 50 % bei Arbeitsantritt, 50 % nach Ablauf der Probezeit.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) zu informieren, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem von der Agentur vorgestellten Kandidaten begründet wird. Die Verletzung dieser Pflicht begründet Schadensersatzansprüche.
(2) 12-Monate-Kandidatenschutz: Alle von der Agentur vorgestellten Kandidaten sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Vorstellung (anonymes Exposé oder Klardaten-Offenlegung) provisionsgeschützt. Stellt der Kunde einen Kandidaten innerhalb dieser Frist ohne Beteiligung der Agentur ein, ist das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
(3) Der Kunde ist berechtigt, aus eigener Quelle stammende Kandidaten von der Provisionspflicht ausgenommen zu erklären, sofern er vor der ersten Vorstellung durch die Agentur schriftlich nachweist, dass ihm der Kandidat bereits bekannt war.
(1) Scheidet ein von der Agentur vermittelter Kandidat innerhalb der ersten 90 Tage nach Arbeitsantritt aus dem Arbeitsverhältnis aus – gleich aus welchem Grund – bietet die Agentur auf Verlangen des Kunden eine kostenlose Nachvermittlung für dieselbe Position an.
(2) Die 90-Tage-Garantie gilt einmalig pro besetzter Stelle. Das Erfolgshonorar für die ursprüngliche Vermittlung wird nicht zurückgezahlt.
(3) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Kunde die Agentur über das Ausscheiden des Kandidaten innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis informiert.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(3) Rechnungen werden in elektronischer Form (HTML-PDF + XRechnung 3.0 im UN/CEFACT CII Format) übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle zur Durchführung der Personalvermittlung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen (Stellenprofil, Anforderungen, Vergütungsrahmen).
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über die notwendigen Einwilligungen seiner Mitarbeiter zur Nutzung von deren Bildmaterial in Kampagnen verfügt (§§ 22/23 KUG). Der Kunde stellt die Agentur von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei (→ gesonderter Haftungsausschluss).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Kampagnenmaterialien ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(4) Der Kunde bestätigt durch Unterzeichnung des AVV, die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung von Bewerberdaten gemäß DSGVO erfüllt zu haben.
(1) Der Vermittlungsvertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Die Kampagnenaktivität kann vom Kunden mit einer Frist von 7 Tagen in Textform beendet werden. Die Setup-Pauschale wird nicht erstattet.
(3) Der Provisionsanspruch der Agentur für bereits vorgestellte Kandidaten bleibt für 12 Monate nach Vertragsbeendigung bestehen (§ 7 Abs. 2).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Agentur verarbeitet Bewerberdaten im Auftrag des Kunden gemäß einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil jedes Vermittlungsvertrages.
(2) Bewerberdaten (Klardaten) werden nur mit expliziter Freigabe des jeweiligen Kandidaten an den Kunden weitergegeben. Die Agentur speichert Bewerberdaten für 90 Tage.
(3) Der Zeitstempel-Nachweis (anonymisiert) wird für 3 Jahre (§195 BGB) bzw. 10 Jahre (§257 HGB bei Rechnungsstellung) aufbewahrt.
(4) Der Kunde ist nach Art. 28 DSGVO als Verantwortlicher verpflichtet, den Einsatz der Agentur als Auftragsverarbeiter seinen Mitarbeitern gegenüber transparent zu machen (Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO).
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist auf leicht fahrlässige Verletzungen beschränkt und ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Geltungsbereich: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in § 13 Abs. 2–4 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften uneingeschränkt. Diese AGB richten sich jedoch ausschließlich an Unternehmer (vgl. § 1 Abs. 2 dieser AGB).
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Kandidatendaten, Vergütungsdetails, Strategiedokumente) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
(3) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 127 BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel (§ 139 BGB): Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
(5) AÜG-Abgrenzung: Diese AGB und die hierauf basierenden Verträge begründen keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG. Die Agentur besitzt keine AÜG-Erlaubnis und erbringt keine AÜG-pflichtigen Leistungen.